Das Ergebnis verstehen
Ein Prüfbericht besteht nicht aus einem Urteil, sondern aus einem Verlauf. Der Verlauf sagt, woran es liegt.
Antwort innerhalb eines Arbeitstags, und zwar mit Probenmenge, Prüfplan und Terminfenster, nicht mit einer Empfangsbestätigung.
Ein Bericht zum Konservierungsbelastungstest weist für jeden Prüfkeim aus, wie stark die Keimzahl an jedem Zeitpunkt zurückgegangen ist. Beurteilt wird gegen zwei Stufen: Kriterium A verlangt die Reduktion früher, Kriterium B später. Aussagekräftig ist weniger das Urteil als die Frage, welcher Keim wann stehen geblieben ist.
Wie liest man die Tabelle im Bericht?
Die Messwerte stehen als Logstufen-Reduktion gegenüber der Beimpfung. Eine Logstufe ist der Faktor zehn: zwei Logstufen bedeuten, dass von hundert Keimen einer übrig ist, drei Logstufen, dass von tausend einer übrig ist. Das folgende Beispiel ist erfunden und dient nur der Erläuterung des Aufbaus.
| Prüfkeim | Tag 7 | Tag 14 | Tag 28 | Beurteilung |
|---|---|---|---|---|
| Staphylococcus aureus | 4.1 | 4.3 | 4.3 | erfüllt |
| Pseudomonas aeruginosa | 1.8 | 3.2 | 3.1 | nur Stufe B |
Die zweite Zeile ist der lehrreiche Fall. Die drei Logstufen sind erreicht, aber erst an Tag vierzehn. Für Kriterium A wären sie an Tag sieben nötig gewesen. Das Ergebnis ist damit nicht wertlos, aber es trägt nur mit Begründung.
Was bedeutet ein Ergebnis auf Stufe B?
Stufe B bedeutet, dass die geforderte Reduktion erreicht wurde, aber später als für die strengere Stufe verlangt. Als erfüllt gilt sie nur, wenn eine mikrobiologische Risikobetrachtung Schutzfaktoren ausserhalb der Rezeptur nachweist. Der übliche Nachweis ist das Gebinde: ein geschlossener Spender lässt keinen Rückeintrag zu.
Ein B-Ergebnis ist deshalb eine Weggabelung, keine Note. Entweder wird die Rezeptur nachgebessert, bis sie Stufe A erreicht, oder das Gebinde wird Teil des Nachweises und die Begründung wandert in den Sicherheitsbericht. Was nicht geht: ein B-Ergebnis ohne Begründung ablegen und hoffen, dass niemand nachfragt.
Wer das Gebinde zum Teil des Nachweises macht, bindet sich daran. Ein späterer Wechsel vom Spender zum Tiegel entwertet die Begründung und damit den Nachweis.
Was sagt der Verlauf über die Ursache?
Die folgenden Zuordnungen sind Erfahrungssätze aus der Laborpraxis, keine Aussagen der Norm. Sie ersetzen keine Rezepturarbeit, sie zeigen, wo man zuerst hinschaut.
Alle Keime bleiben stehen
Wenn über alle fünf Keime hinweg kaum etwas passiert, liegt der Verdacht selten bei einem einzelnen Keim und meist beim System: zu geringe Einsatzkonzentration, ein pH-Wert ausserhalb des Wirkbereichs des Konservierungsmittels, oder eine Bindung des Wirkstoffs an Fettphase, Emulgatoren oder Packmittel.
Nur die gramnegativen Bakterien bleiben stehen
Bleibt vor allem Pseudomonas aeruginosa zurück, während die übrigen Keime rasch fallen, deutet das erfahrungsgemäss auf eine Lücke im wässrigen Teil der Rezeptur. Dieser Keim gilt als der scharfe Prüfstein wasserhaltiger Zubereitungen.
Nur der Schimmel bleibt stehen
Aspergillus brasiliensis reagiert langsam; dafür sind die Anforderungen an ihn auch die mildesten. Bleibt er dennoch auffällig, richtet sich der Blick üblicherweise auf die Fungizidwirkung des Systems, nicht auf seine Bakterienwirkung. Die beiden sind nicht dasselbe.
Erst Rückgang, dann Wiederanstieg
Der unangenehmste Verlauf. Die Reduktion wird erreicht und geht danach wieder verloren. Das spricht dafür, dass der Wirkstoff verbraucht oder abgebaut wird, statt dauerhaft zur Verfügung zu stehen. Beide Kriterien verlangen ausdrücklich, dass eine einmal erreichte Reduktion hält; ein Wiederanstieg ist darum kein Schönheitsfehler, sondern ein Nichtbestehen.
Was tun, wenn die Prüfung nicht bestanden ist?
VKos, SR 817.023.31, Anhang 5 Teil A Ziff. 3, Stand am 1. Januar 2026.
Ein Nichtbestehen ist ein Zwischenergebnis, kein Urteil über das Produkt. Der übliche Weg hat drei Stufen, und die Reihenfolge spart Geld:
- Den Verlauf lesen, nicht nur das Urteil. Welcher Keim, an welchem Tag, und ging es zurück oder gar nicht erst los.
- Die naheliegende Stellschraube prüfen. Häufig pH-Wert, Einsatzkonzentration oder ein Zusatzstoff, der den Wirkstoff bindet. Erst danach das Konservierungssystem wechseln.
- Nachprüfen, aber gezielt. Eine Nachprüfung an der geänderten Rezeptur wird als eigener Auftrag geführt. Wo die Änderung klein und die Ursache klar ist, genügt oft ein verkürzter Ansatz zur Absicherung, bevor der vollständige Test wiederholt wird.
Was ein Nichtbestehen nicht bedeutet: dass das Mittel unsicher sei. Es bedeutet, dass der Nachweis für das Konservierungssystem nicht erbracht ist, und ohne diesen Nachweis fehlt dem Sicherheitsbericht ein Bestandteil, den Anhang 5 Teil A Ziffer 3 der VKos ausdrücklich verlangt.
Häufige Fragen zur Auslegung
Reicht ein knapp erreichter Wert?
Formal ja: die Schwelle ist erreicht oder nicht. Praktisch ist ein knapper Wert ein Hinweis, dass wenig Reserve vorhanden ist. Rohstoffchargen, pH-Schwankungen und die Alterung des Mittels wirken alle in dieselbe Richtung, und die Prüfung misst einen Zeitpunkt, nicht die gesamte Haltbarkeitsdauer.
Muss nach jeder Rezepturänderung neu geprüft werden?
Bei Änderungen am Konservierungssystem, am pH-Wert oder an der Wasserphase praktisch immer. Der frühere Bericht wird dadurch nicht falsch, er gilt nur für die frühere Rezeptur. Wie weit eine Änderung reicht, ist zu begründen und gehört dokumentiert.
Kann ein Bericht nach Kriterium A und B zugleich lauten?
Beurteilt wird je Prüfkeim. Es kommt vor, dass vier Keime Stufe A erreichen und einer nur Stufe B. Für die Gesamtaussage zählt dann die schwächste Zeile, und die Begründung für Stufe B muss diesen einen Keim tragen.
Einen Bericht zweitmeinen lassen
Sie haben ein Ergebnis und sind unsicher, was es für das Dossier bedeutet. Schildern Sie kurz Rezeptur, Gebinde und den Verlauf.
Antwort innerhalb eines Arbeitstags, mit Einschätzung und Vorschlag zum weiteren Vorgehen.
Auftragsannahme, Prüfplan und Probenübergabe laufen über diese Seite. Die Prüfung führt ein Schweizer Labor durch. Den Bericht erhalten Sie von uns.