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Konservierungsbelastungstest für kosmetische Mittel

Der Nachweis, dass ein Konservierungssystem trägt, für den Sicherheitsbericht.

Auftragsannahme, Prüfplan und Probenübergabe laufen über diese Seite. Die Prüfung führt ein Schweizer Labor durch. Den Bericht erhalten Sie von uns.

Antwort innerhalb eines Arbeitstags, und zwar mit Probenmenge, Prüfplan und Terminfenster, nicht mit einer Empfangsbestätigung.

ab CHF 250 Prüfdauer 28 Tage

Richtpreis, verbindliche Offerte nach Sichtung von Rezeptur und Unterlagen.

Kurzantwort

Ein Konservierungsbelastungstest belegt, ob ein kosmetisches Mittel Keime, die während des Gebrauchs hineingetragen werden, zuverlässig in Schach hält. Die Probe wird dazu gezielt beimpft und über einen festgelegten Zeitraum beobachtet. Ein erstes Zwischenergebnis liegt nach sieben Tagen vor. Das Ergebnis zeigt, ob die Rezeptur ausreichend konserviert ist oder nachgebessert werden muss.

Wie heisst der Test richtig?

Drei Bezeichnungen meinen dieselbe Prüfung, und alle drei begegnen einem in Unterlagen und Offerten. Konservierungsmittelbelastungstest ist die Bezeichnung des Schweizer Verordnungsrechts; sie steht so in Anhang 5 Teil A Ziffer 3 der VKos. Konservierungsbelastungstest ist die verkürzte Form, die in der Praxis überwiegt. Challenge Test ist der international gebräuchliche Name, abgeleitet vom englischen preservation efficacy test.

Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos), SR 817.023.31, Anhang 5 Teil A Ziff. 3, konsolidierte Fassung, Stand am 1. Januar 2026.

Was genau prüft der Test?

Konservierungsbelastungstest
Beim Konservierungsbelastungstest wird eine Probe des fertigen Mittels mit Prüfkeimen beimpft und danach mehrfach ausgezählt. Gemessen wird, wie stark die Keimzahl über die Zeit zurückgeht. Beurteilt wird damit nicht die Reinheit einer einzelnen Charge, sondern die Fähigkeit der Rezeptur, einen Eintrag während des Gebrauchs abzufangen.

Der Unterschied zur mikrobiologischen Reinheitsprüfung ist wesentlich und wird in Offerten häufig verwischt. Eine Reinheitsprüfung sagt, wie es um eine Charge zum Prüfzeitpunkt steht. Der Belastungstest sagt, was passiert, wenn jemand das Mittel vier Wochen lang täglich mit den Fingern entnimmt.

Wann verlangt das Schweizer Recht den Test?

Die Pflicht steht nicht als eigener Artikel im Gesetz, sondern am Ende einer kurzen Kette. Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung verlangt in Artikel 57 Absatz 1 vor dem ersten Inverkehrbringen eine Produktinformationsdatei mit einem Sicherheitsbericht. Die VKos führt das aus: nach Artikel 4 Absatz 1 wird dieser Bericht nach Anhang 5 erstellt, und Anhang 5 verlangt in Teil A Ziffer 3 unter der Überschrift Mikrobiologische Qualität die Ergebnisse des Konservierungsmittelbelastungstests.

Die vollständige Kette samt der Ausnahme für handwerklich hergestellte Kleinmengen steht auf der Seite Wann vorgeschrieben.

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), SR 817.02, Art. 57 Abs. 1, Stand am 1. Juli 2025. VKos, SR 817.023.31, Art. 4 Abs. 1, Stand am 1. Januar 2026.

Was bekommen Sie von uns?

Was dafür eingesendet wird, steht auf Ablauf und Proben.

Die Prüfung führt ein Schweizer Labor durch. Die Auswahl der Prüfbedingungen, der Prüfplan und der Bericht werden vorher besprochen und nicht nach Abschluss erklärt.

  • Einen Prüfplan vor Prüfbeginn, mit Probenmenge, Prüfkeimen und Terminfenster.
  • Einen Bericht, der Methode, Prüfbedingungen, Messwerte und die Beurteilung getrennt ausweist, damit er in die Produktinformationsdatei übernommen werden kann.
  • Eine Einordnung des Ergebnisses im Klartext, auch und gerade dann, wenn es nicht das gewünschte ist.

Der Richtpreis steht oben. Was ihn im Einzelfall verschiebt, ist der Prüfumfang: mehrere Gebinde, eine abgewandelte Anwendung für Zubereitungen mit Wasser als innerer Phase, ein zusätzlicher Auszählzeitpunkt. Verbindlich wird der Preis mit dem Prüfplan, und der kommt vor der Prüfung, nicht nach ihr.

ab CHF 120 Prüfdauer 5 bis 7 Tage

Mikrobiologische Reinheitsprüfung nach ISO 17516, die zweite, kürzere Prüfung.

Richtpreis, verbindliche Offerte nach Sichtung von Rezeptur und Unterlagen.

Häufige Fragen

Ist der Challenge Test dasselbe wie der Konservierungsbelastungstest?

Ja. Challenge Test ist der international gebräuchliche Name derselben Prüfung. Das Schweizer Verordnungsrecht nennt sie Konservierungsmittelbelastungstest, die Praxis meist Konservierungsbelastungstest.

Schreibt die VKos eine bestimmte Prüfnorm vor?

Die Pflicht selbst steht ausser Frage: Anhang 5 Teil A Ziffer 3 VKos verlangt die Ergebnisse des Konservierungsmittelbelastungstests als Bestandteil des Sicherheitsberichts.

Eine Prüfnorm bezeichnet die Verordnung dafür nicht. Der Anhang 7, der technische Normen bezeichnet, führt allein die Norm zur guten Herstellungspraxis auf. ISO 11930 ist die anerkannte Referenzmethode und das, was in der Praxis erwartet wird.

Daraus folgt keine Erleichterung, sondern eine Verschiebung: wer prüft, trägt die Last, die Eignung des gewählten Verfahrens zu begründen. Diese Begründung gehört in den Sicherheitsbericht.

Brauchen wir den Test für jedes Produkt?

Nicht ausnahmslos. ISO 11930 nimmt Mittel aus, deren mikrobiologisches Risiko nach ISO 29621 als gering bestimmt wurde. Und die VKos kennt in Artikel 1 Absatz 3 eine eng gefasste Ausnahme für handwerklich hergestellte Kleinmengen. Beides ist begründungspflichtig und gehört in die Produktinformationsdatei.

Prüfplan statt Preisliste

Schildern Sie kurz, um welche Rezeptur es geht, in welchem Gebinde sie abgefüllt wird und ob eine frühere Prüfung nicht bestanden wurde. Sie erhalten einen konkreten Vorschlag, keine Broschüre.

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Antwort innerhalb eines Arbeitstags, mit Probenmenge, Prüfplan und Terminfenster.

Antwort mit Prüfplan, innerhalb eines Arbeitstags.

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